Die Lawrence Public Schools verpflichten sich, allen ihren Schülern und ihrer Gemeinde einen gleichberechtigten und integrierten Zugang zu bieten, in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften der Bundesstaaten und des Bundes, einschließlich Abschnitt 504 des Rehabilitationsgesetzes von 1973 in der geänderten Fassung (Abschnitt 504) und Abschnitt 508 des Rehabilitationsgesetz von 1973 in der geänderten Fassung (Abschnitt 508). Das folgende Beschwerdeverfahren soll eine schnelle und gerechte Lösung von Beschwerden bezüglich der Website ermöglichen, die Diskriminierung oder Zugang aufgrund einer Behinderung betreffen.
Richtlinien zur Barrierefreiheitsbeschwerde
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