1998 änderte der Kongress das Rehabilitationsgesetz von 1973, um Bundesbehörden zu verpflichten, ihre elektronische und Informationstechnologie (EIT) für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Das Gesetz (29 USC § 794 (d)) gilt für alle Bundesbehörden, wenn sie elektronische und Informationstechnologie entwickeln, beschaffen, warten oder verwenden. Unter Abschnitt 508müssen Behörden behinderten Arbeitnehmern und Mitgliedern der Öffentlichkeit Zugang zu Informationen gewähren, die mit dem Zugang für andere vergleichbar sind. Das folgende Beschwerdeverfahren soll eine schnelle und gerechte Lösung von Beschwerden bezüglich der Website ermöglichen, die Diskriminierung oder Zugang aufgrund einer Behinderung betreffen.
Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet
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