Richtlinie zur Barrierefreiheit

1998 änderte der Kongress das Rehabilitationsgesetz von 1973, um Bundesbehörden zu verpflichten, ihre elektronische und Informationstechnologie (EIT) für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Das Gesetz (29 USC § 794 (d)) gilt für alle Bundesbehörden, wenn sie elektronische und Informationstechnologie entwickeln, beschaffen, warten oder verwenden. Unter Abschnitt 508müssen Behörden behinderten Arbeitnehmern und Mitgliedern der Öffentlichkeit Zugang zu Informationen gewähren, die mit dem Zugang für andere vergleichbar sind. Das folgende Beschwerdeverfahren soll eine schnelle und gerechte Lösung von Beschwerden bezüglich der Website ermöglichen, die Diskriminierung oder Zugang aufgrund einer Behinderung betreffen.
 
 
 

Beschwerderichtlinie in Bezug auf Abschnitt 508

Lawrence Public Schools setzt sich für den Schutz und die Gewährleistung der Rechte von Schülern mit Behinderungen ein. Die Website folgt Abschnitt 508 und seinen Richtlinien für Telekommunikationsgeräte und Geräte am Kundenstandort, die unter Abschnitt 255 des Communications Act von 1934 fallen. Die vorgeschlagenen Überarbeitungen und Aktualisierungen der auf Abschnitt 508 basierenden Standards und auf Abschnitt 255 basierenden Richtlinien sollen dies sicherstellen die von den jeweiligen Gesetzen erfassten Informations- und Kommunikationstechnologien für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind.
 
Die Lawrence Public Schools untersuchen und bearbeiten Programmbeschwerden in Bezug auf Abschnitt 508. Personen mit Behinderungen können bei den Lawrence Public Schools eine Verwaltungsbeschwerde einreichen, in der sie anfordern, dass vorhandene elektronische und Informationstechnologie (E&IT), wie z nicht den Standards von Section 508 entspricht, überprüft und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Section 508 gebracht werden.
 

Lawrence Public Schools Beschwerdeverfahren für Abschnitt 508

Einzelpersonen oder Gruppen, die glauben, dass sie aufgrund einer Behinderung rechtswidrig diskriminiert wurden oder denen der Zugang zu den gesetzlich vorgeschriebenen Dienstleistungen oder Unterkünften gemäß Abschnitt 508 verweigert wurde, werden ermutigt, diese Beschwerdeverfahren zu nutzen. 
 
Die Beschwerde muss in Form einer ausführlichen schriftlichen Beschwerde erfolgen und Folgendes enthalten: 
 
  1. Eine vollständige Beschreibung der Behauptungen der Beschwerde und aller relevanten Tatsachen, einschließlich relevanter Daten
  2. Eine Zusammenfassung der Schritte, die der Beschwerdeführer bereits unternommen hat, um das Problem zu lösen, einschließlich der Namen der beteiligten Personen und ob alternative Mittel zur Erbringung der Dienstleistungen genutzt wurden
  3. Eine Erklärung der beantragten Lösung und die Begründung des Beschwerdeführers für die beantragten Vorkehrungen für jeden wahrgenommenen Verstoß
  4. Alle unterstützenden Dokumentationen und Screenshots des Problems
  5. Name und Kontaktinformationen (Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) der Person, die die Beschwerde einleitet
 
Nach Abschluss der schriftlichen Beschwerde gemäß Abschnitt 508 ist die Beschwerde zu richten an:
 
Chris Markus
Manager für Kommunikation
Lawrence öffentliche Schulen
237 Essex Street
Lawrence, MA 01840
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt. Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
 
Ein Beschwerdeführer muss die Lawrence Public Schools innerhalb von zehn (508) Tagen nach dem Auftreten über seine informelle Beschwerde gemäß Abschnitt 10 informieren. 
 
Eine Kopie der Beschwerde kann gegebenenfalls an die Lawrence Pubic Schools Media, IS&T und alle Beteiligten zur Überprüfung und Diskussion gesendet werden, um die beste Alternative und Lösung für die Beschwerde zu finden.
 
Wenn der stellvertretende Superintendent der Ansicht ist, dass die Beschwerde teilweise oder vollständig gültig ist, wird der stellvertretende Superintendent, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, eine Lösung der Beschwerde anordnen und den Beschwerdeführer über diese Lösung informieren.
 

Vertraulichkeit

Die Lawrence Public Schools werden sich bemühen, die Vertraulichkeit der während des Beschwerdeverfahrens weitergegebenen Informationen zu wahren. Offenlegungen können jedoch zum Zweck der Tatsachenfeststellung oder Bemühungen zur Lösung der Beschwerde erforderlich sein. In den begrenzten Fällen, in denen Offenlegungen vorgenommen werden müssen, werden die Offenlegungen auf die Personen beschränkt, die notwendig sind, um im Ermittlungsprozess fortzufahren oder die Beschwerde anderweitig zu bearbeiten. Alle an der Beschwerde beteiligten Personen werden auf die Bedeutung der Vertraulichkeit in dem Verfahren hingewiesen und gebeten, die Vertraulichkeit der während des Tatsachenermittlungsverfahrens besprochenen Informationen und der Identität des Beschwerdeführers zu wahren. 
 
Ein Beschwerdeführer sollte verstehen, dass, wenn eine Beschwerde speziell gegen eine oder mehrere spezifische elektronische und Informationstechnologie (E&IT) gerichtet ist, die Beschwerde selbst oder Teile der Beschwerde an diese Abteilung(en) und Person(en) zum Zwecke der Reaktion weitergegeben werden .
 
Ein Beschwerdeführer sollte auch verstehen, dass, wenn sich eine Beschwerde speziell gegen eine oder mehrere bestimmte Person(en) richtet, die Beschwerde selbst oder Teile der Beschwerde dieser(n) Person(en) zum Zwecke der Reaktion offengelegt werden.
 

Zugänglichkeit Abhilfemaßnahmen

Die Lawrence Public Schools werden Rechtsmittel auferlegen, die darauf abzielen, die diskriminierenden Auswirkungen auf den Beschwerdeführer zu korrigieren, um die Wiederholung verbotener Handlungen zu verhindern.
 
Mögliche Rechtsbehelfe im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens umfassen Korrekturmaßnahmen, Maßnahmen zur Umkehrung der Auswirkungen von Diskriminierung und Maßnahmen zur Bereitstellung einer angemessenen Lösung für die Beschwerde. 
 

Formale Beschwerdeverfahren der Bundesbehörde

 
Einzelpersonen oder Gruppen werden ermutigt, den Prozess der Lawrence Public Schools zur Lösung von Beschwerden im Zusammenhang mit Behinderungen zu nutzen. Einzelpersonen oder Gruppen mit Beschwerden oder Beschwerden gegen die Lawrence Public Schools aufgrund von Verstößen gegen Abschnitt 508 des Rehabilitationsgesetzes oder des Americans with Disabilities Act in der geänderten Fassung (ADAAA) haben jedoch auch das Recht, eine Beschwerde bei einer bestimmten Bundesbehörde einzureichen.
 
Amt für Bürgerrechte (OCR)
US Department of Education
8th Etage
5 Postamtplatz
Boston, MA 02109-3921
Telefon: (617) 289-0111
TDD: 800-877-8339
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt. Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
 

Aufzeichnungen

Die Lawrence Public Schools bewahren die Dateien und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Beschwerden auf und gewährleisten die Vertraulichkeit dieser Dateien und Aufzeichnungen gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen.